BWaldG · Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
BWaldG ст. 15Arten der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse
Abschnitt I Allgemeine Vorschrift
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne dieses Gesetzes sind anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften (Abschnitt II), Forstbetriebsverbände (Abschnitt III) und anerkannte Forstwirtschaftliche Vereinigungen (Abschnitt IV).