Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

BVFG · Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge

BVFG ст. 98Erschleichung von Vergünstigungen

Siebter Abschnitt Strafbestimmungen

ДействуетОфициальный текст

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unrichtige oder unvollständige Angaben tatsächlicher Art macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen Rechte oder Vergünstigungen, die Spätaussiedlern vorbehalten sind, zu erschleichen.