BVFG · Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge
BVFG ст. 98Erschleichung von Vergünstigungen
Siebter Abschnitt Strafbestimmungen
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unrichtige oder unvollständige Angaben tatsächlicher Art macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen Rechte oder Vergünstigungen, die Spätaussiedlern vorbehalten sind, zu erschleichen.