Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

BSV 1997 · Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für 1997 und zur Bestimmung weiterer Rechengrößen der Sozialversicherung für 1997

BSV 1997 ст. 4Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung

ДействуетОфициальный текст

(1) Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes für das Jahr 1997 berechneten Faktoren betragen im Jahre 1997

1.

in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für die Umrechnung

a) von Entgeltpunkten in Beiträge

10.922,6180,

von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge

9.385,3050,

b) von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte

0,0000915531,

von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)

0,0001065495,

2.

in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung

a) von Entgeltpunkten in Beiträge

14.473,8140,

von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge

12.436,6850,

b) von Beiträgen in Entgeltpunkte

0,0000690903,

von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)

0,0000804073.

(2) Entgeltpunkte werden in Beiträge umgerechnet, indem sie mit dem im Zeitpunkt der Beitragsentrichtung maßgebenden Umrechnungsfaktor vervielfältigt werden.

(3) Beiträge werden in Entgeltpunkte umgerechnet, indem sie mit dem im Zeitpunkt der Beitragsentrichtung maßgebenden Umrechnungsfaktor vervielfältigt werden. Die Umrechnung kann auch durch eine Division der Beiträge durch den Wert des Faktors erfolgen, der für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge maßgebend wäre.

(4) Barwerte, Deckungskapitalien und vergleichbare Deckungsrücklagen werden in Entgeltpunkte umgerechnet, indem sie mit dem Umrechnungsfaktor vervielfältigt werden, der für den Zeitpunkt maßgebend ist, in dem der Versicherungsfall als eingetreten gilt. Die Umrechnung kann auch durch eine Division der Barwerte, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen durch den Wert des Faktors erfolgen, der für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge maßgebend wäre.