BRiNV · Verordnung über die Nebentätigkeit der Richter im Bundesdienst
BRiNV ст. 11Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
BRiNV · Verordnung über die Nebentätigkeit der Richter im Bundesdienst
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.