BPolLV · Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei
BPolLV ст. 4Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
Für die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei werden Vorbereitungsdienste eingerichtet. Im Übrigen gilt § 10 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung.