BNotO ст. 101Besetzung des Oberlandesgerichts
Abschnitt 2 Disziplinarverfahren
Das Oberlandesgericht entscheidet in Disziplinarsachen gegen Notare in der Besetzung mit dem Vorsitzenden, einem Beisitzer, der planmäßig angestellter Richter ist, und einem Beisitzer, der Notar ist.