BMinG · Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung
BMinG ст. 1
Die Mitglieder der Bundesregierung stehen nach Maßgabe dieses Gesetzes zum Bund in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis.
BMinG · Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung
Die Mitglieder der Bundesregierung stehen nach Maßgabe dieses Gesetzes zum Bund in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis.