BLG ст. 31
Sechster Abschnitt Die Abgeltung
Soweit Preisvorschriften bestehen, unterliegt ihnen die Bemessung der Entschädigung und Ersatzleistung.
Sechster Abschnitt Die Abgeltung
Soweit Preisvorschriften bestehen, unterliegt ihnen die Bemessung der Entschädigung und Ersatzleistung.