BLBV · Verordnung des Bundes über leistungsbezogene Besoldungsinstrumente
BLBV ст. 1Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger in den Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung A sowie in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2.