BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO ст. 22Segeln
Kapitel 22 Untere Havel-Wasserstraße und Havelkanal
Das Segeln auf einem Kanal und auf der Strecke Untere Havel-Wasserstraße von der Spreemündung (km 0,00) bis zum Pichelsdorfer Gemünd (km 4,00) ist verboten.