BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO ст. 18Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe
Kapitel 18 Ilmenau
Ein Fahrzeug oder ein Schubverband darf folgende Abmessungen nicht überschreiten: Binnenschifffahrtsstraße
Länge
Breite
Abladetiefe
m
m
m
1.
km 0,50 (Warburg) bis km 28,84 (Ilmenaumündung)
Fahrzeug/Schubverband
45,00
6,20
je nach Wasserstand
soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist
2.
bis km 17,75 (Ende unterer Schleusenvorhafen Fahrenholz) bis km 28,32
Fahrzeug/Schubverband
67,00
9,00
je nach Wasserstand
3.
km 28,32 (Hafen Hoopte) bis km 28,84 (Ilmenaumündung)
Fahrzeug/Schubverband
80,00
9,50
je nach Wasserstand.