BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO ст. 17Regelungen zum Sprechfunk
Kapitel 17 Elbe
§ 4.05 Nummer 3 gilt auch für eine Seilfähre.
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Kapitel 17 Elbe
§ 4.05 Nummer 3 gilt auch für eine Seilfähre.