BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO ст. 15Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
Kapitel 15 Norddeutsche Kanäle
Das Befahren der Altkanäle Ems-Hase-Kanal, Hanekenfähr und Meppen, der Ems von Hanekenfähr bis Meppen, der Hase oberhalb der Einmündung in den Dortmund-Ems-Kanal, der Altkanäle des Elbe-Havel-Kanals , ausgenommen Roßdorfer Altkanal von km 0,12 bis km 0,90, und der Baggerelbe oberhalb km 0,31 ist verboten. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug.