BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO ст. 15Segeln
Kapitel 15 Norddeutsche Kanäle
Das Segeln, ausgenommen auf den Wasserstraßen Großer Wendsee und Kleiner Wendsee-Wusterwitzer See , ist verboten. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dadurch nicht beeinträchtigt wird.