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BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

BinSchStrO ст. 12Wenden

Kapitel 12 Main-Donau-Kanal

ДействуетОфициальный текст

1.

Ein Fahrzeug mit einer Länge von mehr als 20,00 m darf nur an den durch das Tafelzeichen E.8 (Anlage 7) bezeichneten Wendestellen wenden.

2.

Abweichend von Nummer 1 dürfen a)

ein Fahrzeug mit einer Länge von nicht mehr als 40,00 m in den Schleusenvorhäfen mit einseitigen Uferwänden mit Heck zur Uferwand und

b) ein Fahrgastschiff mit einer Länge von nicht mehr als 50,00 m im unmittelbaren Bereich seiner Anlegestelle

wenden.

3.

Im Bereich der in § 12.04 Nummer 1 Buchstabe b genannten Kanalbrücken ist das Wenden verboten.