BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO ст. 10Zusammenstellung der Verbände
Kapitel 10 Neckar
In einen Schleppverband dürfen nur so viele Fahrzeuge eingestellt werden, dass er nicht mehr als eine Schleusung benötigt. In der Talfahrt muss ein leerer Leichter ohne aktive Bugsteuereinrichtung „Heck zu Tal“ gekuppelt sein.