BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO ст. 10Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
Kapitel 10 Neckar
Das Befahren der Binnenschifffahrtsstraße oberhalb km 201,49 ist verboten. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug.
BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Kapitel 10 Neckar
Das Befahren der Binnenschifffahrtsstraße oberhalb km 201,49 ist verboten. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug.