DE · BImSchG
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
Содержание
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- ст. 1 Zweck des Gesetzes
- ст. 2 Geltungsbereich
- ст. 3 Begriffsbestimmungen
- Erster Abschnitt Genehmigungsbedürftige Anlagen
- ст. 4 Genehmigung
- ст. 5 Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen
- ст. 6 Genehmigungsvoraussetzungen
- ст. 7 Rechtsverordnungen über Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen; Verordnungsermächtigung
- ст. 7a Rechtsverordnungen über Anforderungen an Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie; Verordnungsermächtigung
- ст. 8 Teilgenehmigung
- ст. 8a Zulassung vorzeitigen Beginns
- ст. 9 Vorbescheid
- ст. 10 Genehmigungsverfahren; Verordnungsermächtigung
- ст. 10a Sonderregelungen für das Genehmigungsverfahren bei Vorhaben nach der Richtlinie (EU) 2018/2001
- ст. 11 Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
- ст. 12 Nebenbestimmungen zur Genehmigung
- ст. 12a Emissionsbegrenzungen und Umweltleistungsbegrenzungen für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie
- ст. 13 Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen
- ст. 14 Ausschluss von privatrechtlichen Abwehransprüchen
- ст. 14a Vereinfachte Klageerhebung
- ст. 15 Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
- ст. 16 Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
- ст. 16a Störfallrelevante Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
- ст. 16b Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien
- ст. 16c Sondervorschriften für Wasserstoffinfrastrukturvorhaben
- ст. 17 Nachträgliche Anordnungen
- ст. 18 Erlöschen der Genehmigung
- ст. 19 Vereinfachtes Verfahren
- ст. 20 Untersagung, Stilllegung und Beseitigung
- ст. 21 Widerruf der Genehmigung
- Zweiter Abschnitt Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
- ст. 22 Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
- ст. 23 Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
- ст. 23a Anzeigeverfahren für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind
- ст. 23b Störfallrechtliches Genehmigungsverfahren
- ст. 23c Betriebsplanzulassung nach dem Bundesberggesetz
- ст. 24 Anordnungen im Einzelfall
- ст. 25 Untersagung
- ст. 25a Stilllegung und Beseitigung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind
- Dritter Abschnitt Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen
- ст. 26 Messungen aus besonderem Anlass
- ст. 27 Emissionserklärung
- ст. 28 Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
- ст. 29 Kontinuierliche Messungen
- ст. 29a Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen
- ст. 29b Bekanntgabe von Stellen und Sachverständigen
- ст. 29c Analyse und Überwachung der Schadstoffkonzentration im Aufnahmemilieu bei Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie
- ст. 30 Kosten der Messungen und sicherheitstechnischen Prüfungen
- ст. 31 Auskunftspflichten des Betreibers
- Vierter Abschnitt Sonderregelungen zur Bewältigung einer Gasmangellage oder einer sonstigen Krise
- ст. 31a Abweichungen nach Artikel 30 Absatz 5 der Industrieemissions-Richtlinie
- ст. 31b Abweichungen nach Artikel 30 Absatz 6 der Industrieemissions-Richtlinie
- ст. 31c Abweichungen nach Artikel 6 Absatz 11 der Richtlinie (EU) 2015/2193
- ст. 31d Abweichungen nach Artikel 6 Absatz 12 der Richtlinie (EU) 2015/2193
- ст. 31l Übergangsregelungen zu den §§ 31e bis 31k
- ст. 31m Abweichungen im Fall einer Krise
- Erster Abschnitt Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen
- ст. 32 Beschaffenheit von Anlagen; Verordnungsermächtigung
- ст. 33 Bauartzulassung; Verordnungsermächtigung
- ст. 34 Beschaffenheit von Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Verordnungsermächtigung
- ст. 35 Beschaffenheit von Stoffen und Erzeugnissen; Verordnungsermächtigung
- ст. 36 Ausfuhr
- ст. 37 Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union; Verordnungsermächtigung
- Zweiter Abschnitt Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
- ст. 37a Pflichten für Inverkehrbringer von Kraftstoffen
- ст. 37b Begriffsbestimmungen und Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen
- ст. 37c Mitteilungs- und Abgabepflichten
- ст. 37d Zuständige Stelle, Rechtsverordnungen
- ст. 37e Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
- ст. 37f Berichte über Kraftstoffe und Energieerzeugnisse
- ст. 37g Bericht der Bundesregierung
- ст. 37h Mechanismus zur Anpassung der Treibhausgasminderungs-Quote; Verordnungsermächtigung
- ст. 37i Eintragung in die Unionsdatenbank
- ст. 37j Flugkraftstoffanbieter
- ст. 37k Überwachung von Flugkraftstoffanbietern
- ст. 37l Abgabepflicht bei Flugkraftstoffen; Bericht
- ст. 37m Zuständige Stelle; Verordnungsermächtigung
- ст. 37n Zahlungen und Konformitätsnachweise nach der Verordnung (EU) 2023/1805; Zuständigkeit des Umweltbundesamtes
- Vierter Teil Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen
- ст. 38 Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen
- ст. 39 Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union
- ст. 40 Verkehrsbeschränkungen
- ст. 41 Straßen und Schienenwege
- ст. 42 Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen
- ст. 43 Rechtsverordnung der Bundesregierung
- Fünfter Teil Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung
- ст. 44 Überwachung der Luftqualität
- ст. 45 Verbesserung der Luftqualität
- ст. 46 Emissionskataster
- ст. 46a Unterrichtung der Öffentlichkeit
- ст. 47 Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen
- Sechster Teil Lärmminderungsplanung
- ст. 47a Anwendungsbereich des Sechsten Teils
- ст. 47b Begriffsbestimmungen
- ст. 47c Lärmkarten
- ст. 47d Lärmaktionspläne
- ст. 47e Zuständige Behörden
- ст. 47f Rechtsverordnungen
- Siebenter Teil Gemeinsame Vorschriften
- ст. 48 Verwaltungsvorschriften
- ст. 48a Rechtsverordnungen über Emissionswerte und Immissionswerte
- ст. 48b Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
- ст. 49 Schutz bestimmter Gebiete
- ст. 50 Planung
- ст. 51 Anhörung beteiligter Kreise
- ст. 51a Kommission für Anlagensicherheit
- ст. 51b Sicherstellung der Zustellungsmöglichkeit
- ст. 52 Überwachung, Einschränkungen von Grundrechten
- ст. 52a Überwachung von Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie
- ст. 52b Überwachungspläne, Überwachungsprogramme für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie
- ст. 52c Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
- ст. 53 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
- ст. 54 Aufgaben
- ст. 55 Pflichten des Betreibers
- ст. 56 Stellungnahme zu Entscheidungen des Betreibers
- ст. 57 Vortragsrecht
- ст. 58 Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz
- ст. 58a Bestellung eines Störfallbeauftragten
- ст. 58b Aufgaben des Störfallbeauftragten
- ст. 58c Pflichten und Rechte des Betreibers gegenüber dem Störfallbeauftragten
- ст. 58d Verbot der Benachteiligung des Störfallbeauftragten, Kündigungsschutz
- ст. 58e Pflicht der Betreiber von Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie zur Umsetzung eines Umweltmanagementsystems; Verordnungsermächtigung
- ст. 58f Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
- ст. 59 Zuständigkeit bei Anlagen der Landesverteidigung
- ст. 60 Ausnahmen für Anlagen der Landesverteidigung
- ст. 61 Berichterstattung an die Europäische Kommission
- ст. 62 Ordnungswidrigkeiten
- ст. 62a Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2023/2405
- ст. 63 Rechtsbehelfe und Entfall der aufschiebenden Wirkung
- ст. 64 Datenübermittlung
- ст. 64a Elektronische Kommunikation
- ст. 65 Schadensersatz
- Achter Teil Schlussvorschriften
- ст. 66 Fortgeltung von Vorschriften
- ст. 67 Übergangsvorschrift
- ст. 67a Überleitungsregelung aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
- ст. 73 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren