DE · BierStV
Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes
Содержание
- Abschnitt 1 Allgemeines
- ст. 1 Begriffsbestimmungen
- ст. 1a Hauptzollamt, örtliche Zuständigkeit
- Abschnitt 2 Zu § 2 des Gesetzes
- ст. 2 Steuerbare Menge
- Abschnitt 3 Zu den §§ 2, 4, 5 und 14 Absatz 3 des Gesetzes
- ст. 3 Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung
- ст. 4 Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
- ст. 5 Erteilung der Erlaubnis
- ст. 6 Sicherheitsleistung
- ст. 6a Überprüfung der Erlaubnis
- ст. 7 Änderung von Verhältnissen
- ст. 8 Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis
- ст. 9 Belegheft, Buchführung
- ст. 10 Vollständige Zerstörung, unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust und Vernichtung
- ст. 11 Bestandsaufnahme im Steuerlager
- ст. 11a Amtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller
- ст. 12 Bierausschank im Steuerlager
- Abschnitt 4 Zu § 6 des Gesetzes
- ст. 13 Registrierter Empfänger
- Abschnitt 5 Zu § 7 des Gesetzes
- ст. 14 Registrierter Versender
- Abschnitt 6 Zu den §§ 8 und 28 Nummer 1 des Gesetzes
- ст. 15 Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung
- Abschnitt 7 Zu den §§ 9 bis 12 des Gesetzes
- ст. 16 Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren
- ст. 17 Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments, Mitführen des eindeutigen Referenzcodes
- ст. 18 Mitführen der Freistellungsbescheinigung
- ст. 19 Art und Höhe der Sicherheitsleistung
- ст. 20 Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- ст. 21 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Bier bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- ст. 22 Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft
- ст. 23 Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen
- ст. 24 Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern
- ст. 25 Beginn einer Beförderung im Ausfallverfahren
- ст. 26 Annullierung im Ausfallverfahren
- ст. 27 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Bier im Ausfallverfahren
- ст. 28 Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren
- ст. 29 Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
- Abschnitt 8 Zu den §§ 13 und 14 Absatz 3 und 4 des Gesetzes
- ст. 30 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung
- Abschnitt 9 Zu den §§ 14 und 15 des Gesetzes
- ст. 31 Steuererklärung, Steueranmeldung
- ст. 31a Herstellung von Bier außerhalb eines Steuerlagers
- Abschnitt 10 Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung
- ст. 32 Kleinbetragsregelung
- Abschnitt 11 Zu § 18 des Gesetzes
- ст. 33 Anmeldung des Bieres
- Abschnitt 12 Zu § 19 des Gesetzes
- ст. 34 Beförderungen zu privaten Zwecken
- Abschnitt 13 Zu den §§ 20 bis 20c des Gesetzes
- ст. 35 Zertifizierter Empfänger
- ст. 35a Zertifizierter Versender
- ст. 35b Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem, Ausfallverfahren und vereinfachte Verfahren
- ст. 35c Erstellen des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- ст. 35d Änderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- ст. 35e Eingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- ст. 35f Beförderung im Ausfallverfahren
- ст. 35g Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
- Abschnitt 14 Zu § 21 des Gesetzes
- ст. 37 Versandhandel
- Abschnitt 15 Zu § 22 des Gesetzes
- ст. 38 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs
- Abschnitt 15a Zu § 22b des Gesetzes
- ст. 38a Steueranmeldung; Kleinbetragsregelung
- Abschnitt 16 Zu den §§ 23 und 23a des Gesetzes
- ст. 39 Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung
- ст. 39a Erteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein
- ст. 39b Belegheft, Buchführung
- ст. 39c Lagerung, Bestandsaufnahme
- ст. 39d Abgabe von Bier, zweckwidrige Verwendung
- ст. 40 Haustrunk
- ст. 41 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
- Abschnitt 17 Zu § 24 des Gesetzes
- ст. 42 Steuerentlastung im Steuergebiet
- Abschnitt 18 Zu § 25 des Gesetzes
- ст. 43 Steuerentlastung bei der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs
- Abschnitt 19 Zu § 212 Absatz 1 Nummer 8 der Abgabenordnung
- ст. 44 Probenentnahme im Rahmen der Steueraufsicht
- Abschnitt 22 Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung
- ст. 52 Ordnungswidrigkeiten
- Abschnitt 23 Schlussbestimmungen
- ст. 53 Übergangsregelungen