BFöV · Verordnung zur Durchführung der Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten
BFöV ст. 10Zahl der Unterrichtsstunden
Teil 3 Förderung der schulischen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes
Ein Studienhalbjahr an einer Bundeswehrfachschule umfasst je nach Lehrgang bis zu 750 Unterrichtsstunden.