BewG ст. 8Befristung auf einen unbestimmten Zeitpunkt
Erster Teil Allgemeine Bewertungsvorschriften
Die §§ 4 bis 7 gelten auch, wenn der Erwerb des Wirtschaftsguts oder die Entstehung oder der Wegfall der Last von einem Ereignis abhängt, bei dem nur der Zeitpunkt ungewiß ist.