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BewG · Bewertungsgesetz

BewG ст. 171Umlaufende Betriebsmittel

b) Forstwirtschaftliche Nutzung

ДействуетОфициальный текст

Eingeschlagenes Holz gehört zum normalen Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln, soweit es den jährlichen Nutzungssatz nicht übersteigt. Bei Betrieben, die nicht jährlich einschlagen (aussetzende Betriebe), tritt an die Stelle des jährlichen Nutzungssatzes ein den Betriebsverhältnissen entsprechender mehrjähriger Nutzungssatz.