SchKG · Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten
SchKG ст. 23Rechtsweg
Abschnitt 5 Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen
Über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in den Angelegenheiten dieses Abschnitts entscheiden die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit.