2. DV-BEG · Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
2. DV-BEG ст. 18Erlöschen der Rente
2. Rente
Im Falle des Todes des Verfolgten erlischt die Rente mit dem Ende des Monats, in dem der Verfolgte stirbt.
2. DV-BEG · Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
2. Rente
Im Falle des Todes des Verfolgten erlischt die Rente mit dem Ende des Monats, in dem der Verfolgte stirbt.