BBVAnpG 98 · Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1998
BBVAnpG 98 ст. 13Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Teil 3 Übergangs- und Schlußvorschriften
Die auf Artikel 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 sowie Artikeln 3 und 11 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.