BauGB ст. 75Einsichtnahme in den Umlegungsplan
Erster Abschnitt Umlegung
Bis zur Berichtigung des Grundbuchs ist die Einsicht in den Umlegungsplan jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Erster Abschnitt Umlegung
Bis zur Berichtigung des Grundbuchs ist die Einsicht in den Umlegungsplan jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.