ArbnErfG · Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
ArbnErfG ст. 49Inkrafttreten
Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1957 in Kraft.
ArbnErfG · Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1957 in Kraft.