ArbnErfG · Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
ArbnErfG ст. 36Kosten des Schiedsverfahrens
5. Schiedsverfahren
Im Verfahren vor der Schiedsstelle werden keine Gebühren oder Auslagen erhoben.
ArbnErfG · Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
5. Schiedsverfahren
Im Verfahren vor der Schiedsstelle werden keine Gebühren oder Auslagen erhoben.