AHStatG · Gesetz über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland
AHStatG ст. 5Durchführung
Die Außenhandelsstatistik wird vom Statistischen Bundesamt erhoben und aufbereitet.
AHStatG · Gesetz über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland
Die Außenhandelsstatistik wird vom Statistischen Bundesamt erhoben und aufbereitet.