AGG · Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
AGG ст. 11Ausschreibung
Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers
Ein Arbeitsplatz darf nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 ausgeschrieben werden.
AGG · Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers
Ein Arbeitsplatz darf nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 ausgeschrieben werden.