AGebV · Allgemeine Gebührenverordnung
AGebV ст. 4Pauschalierung und Typisierung
Abschnitt 2 Ermittlung der kostendeckenden Gebühr
Lassen sich die Kosten nach § 3 nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand ermitteln, können sie unter Anwendung pauschalierender und typisierender Maßstäbe näherungsweise ermittelt werden.