AAppO · Approbationsordnung für Apotheker
AAppO ст. 21Approbationsurkunde
Vierter Abschnitt Die Approbation
Die Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 16 ausgestellt. Sie ist dem Antragsteller gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen oder mit Zustellungsurkunde zuzustellen.