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AÜG · Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung

AÜG ст. 13Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers

ДействуетОфициальный текст

Der Leiharbeitnehmer kann im Falle der Überlassung von seinem Entleiher Auskunft über die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts verlangen; dies gilt nicht, soweit die Voraussetzungen der in § 8 Absatz 2 und 4 Satz 2 genannten Ausnahme vorliegen.