ÖDAPrV ст. 37Zeitpunkt für die mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 5 Mündliche Ergänzungsprüfung
Die mündliche Ergänzungsprüfung findet frühestens statt, nachdem der Prüfling die mündliche Prüfungsleistung der regulären Abschlussprüfung erbracht hat.