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AT · BilDokG 2020

Bildungsdokumentationsgesetz 2020

Действует35 статейТекст проверен 24.10.2026

Содержание

  1. § 0
  2. 1. Abschnitt Allgemeine und allgemeine datenschutzrechtliche Bestimmungen
  3. § 1 Regelungszweck
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. § 3 Allgemeine Bestimmungen
  6. § 4 Allgemeine datenschutzrechtliche Bestimmungen
  7. 2. Abschnitt Datenverarbeitungen hinsichtlich der Schülerinnen und Schüler
  8. § 5 Evidenzen der Schülerinnen und Schüler
  9. § 5a Datenverarbeitungen zum Zweck des Schulbesuchs vertriebener junger Menschen aus der Ukraine
  10. § 6 Datenverbund der Schulen
  11. § 6a Verarbeitung von Personenstammdaten anlässlich der erstmaligen Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an einer Schule
  12. § 6b Bereitstellung von Personenstammdaten und Bildungsdaten anlässlich der Beendigung des Besuchs und Aufnahme an einer anderen Schule
  13. § 6c Durchführung vordefinierter statistischer Auswertungen zum Zweck der Steuerung und des Qualitätsmanagements
  14. § 6d Verarbeitung von Personenstammdaten zum Zweck des Identitäts- und Berechtigungsmanagements für die Nutzung von (IT-) Systemen und Diensten
  15. § 6e Bildungsstammportale und Bildungsportalverbund, Bildungsportal – bildung.gv.at sowie angebundene IT-Systeme und Dienste
  16. § 7 Gesamtevidenz der Schülerinnen und Schüler
  17. § 8 Datenverarbeitungen hinsichtlich der abschließenden Prüfungen, der Externistenprüfungen, die einer abschließenden Prüfung entsprechen, sowie der Berufsreifeprüfung
  18. 3. Abschnitt Datenverarbeitungen hinsichtlich der Studierenden
  19. § 9 Evidenzen der Studierenden
  20. § 10 Datenverbund der Universitäten und Hochschulen (DVUH) mit Studierendenregister
  21. § 11 Austrian Higher Education Systems Network (AHESN)
  22. § 11a Digitaler Studierendenausweis
  23. § 12 Gesamtevidenzen der Studierenden
  24. § 13 Vorhaben im öffentlichen Interesse
  25. 4. Abschnitt Datenverarbeitungen hinsichtlich der Bildungseinrichtungen
  26. § 14 Evidenzen über den Aufwand für Bildungseinrichtungen
  27. 5. Abschnitt Datenverarbeitungen hinsichtlich des Bildungscontrollings
  28. § 15 Allgemeine Bestimmungen
  29. § 16 Datenverarbeitungen hinsichtlich Kompetenzerhebungen
  30. § 17 Datenverarbeitungen hinsichtlich sozioökonomischer Faktoren
  31. 6. Abschnitt Bundesstatistik zum Bildungswesen und Bildungsstandregister
  32. § 18 Bundesstatistik zum Bildungswesen
  33. § 19 Errichtung und Führung des Bildungsstandregisters
  34. § 20 Datenverarbeitungen hinsichtlich der Bundesstatistik zum Bildungswesen und des Bildungsstandregisters
  35. 7. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
  36. § 21 Schlussbestimmungen
  37. § 22 Inkrafttreten
  38. § 23 Außerkrafttreten des Bildungsdokumentationsgesetzes
  39. § 24 Übergangsbestimmungen hinsichtlich des 1. bis 3. Abschnittes
  40. § 25 Übergangsbestimmungen hinsichtlich des 6. Abschnittes
  41. § 25a Übergangsbestimmung hinsichtlich der Datenübermittlungen gemäß § 7 Abs. 5 Übergangsbestimmung hinsichtlich der Datenübermittlungen gemäß Paragraph 7, Absatz 5
  42. § 26 Vollziehung