AT · BilDokG 2020
Bildungsdokumentationsgesetz 2020
Содержание
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeine und allgemeine datenschutzrechtliche Bestimmungen
- § 1 Regelungszweck
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Allgemeine Bestimmungen
- § 4 Allgemeine datenschutzrechtliche Bestimmungen
- 2. Abschnitt Datenverarbeitungen hinsichtlich der Schülerinnen und Schüler
- § 5 Evidenzen der Schülerinnen und Schüler
- § 5a Datenverarbeitungen zum Zweck des Schulbesuchs vertriebener junger Menschen aus der Ukraine
- § 6 Datenverbund der Schulen
- § 6a Verarbeitung von Personenstammdaten anlässlich der erstmaligen Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an einer Schule
- § 6b Bereitstellung von Personenstammdaten und Bildungsdaten anlässlich der Beendigung des Besuchs und Aufnahme an einer anderen Schule
- § 6c Durchführung vordefinierter statistischer Auswertungen zum Zweck der Steuerung und des Qualitätsmanagements
- § 6d Verarbeitung von Personenstammdaten zum Zweck des Identitäts- und Berechtigungsmanagements für die Nutzung von (IT-) Systemen und Diensten
- § 6e Bildungsstammportale und Bildungsportalverbund, Bildungsportal – bildung.gv.at sowie angebundene IT-Systeme und Dienste
- § 7 Gesamtevidenz der Schülerinnen und Schüler
- § 8 Datenverarbeitungen hinsichtlich der abschließenden Prüfungen, der Externistenprüfungen, die einer abschließenden Prüfung entsprechen, sowie der Berufsreifeprüfung
- 3. Abschnitt Datenverarbeitungen hinsichtlich der Studierenden
- § 9 Evidenzen der Studierenden
- § 10 Datenverbund der Universitäten und Hochschulen (DVUH) mit Studierendenregister
- § 11 Austrian Higher Education Systems Network (AHESN)
- § 11a Digitaler Studierendenausweis
- § 12 Gesamtevidenzen der Studierenden
- § 13 Vorhaben im öffentlichen Interesse
- 4. Abschnitt Datenverarbeitungen hinsichtlich der Bildungseinrichtungen
- § 14 Evidenzen über den Aufwand für Bildungseinrichtungen
- 5. Abschnitt Datenverarbeitungen hinsichtlich des Bildungscontrollings
- § 15 Allgemeine Bestimmungen
- § 16 Datenverarbeitungen hinsichtlich Kompetenzerhebungen
- § 17 Datenverarbeitungen hinsichtlich sozioökonomischer Faktoren
- 6. Abschnitt Bundesstatistik zum Bildungswesen und Bildungsstandregister
- § 18 Bundesstatistik zum Bildungswesen
- § 19 Errichtung und Führung des Bildungsstandregisters
- § 20 Datenverarbeitungen hinsichtlich der Bundesstatistik zum Bildungswesen und des Bildungsstandregisters
- 7. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 21 Schlussbestimmungen
- § 22 Inkrafttreten
- § 23 Außerkrafttreten des Bildungsdokumentationsgesetzes
- § 24 Übergangsbestimmungen hinsichtlich des 1. bis 3. Abschnittes
- § 25 Übergangsbestimmungen hinsichtlich des 6. Abschnittes
- § 25a Übergangsbestimmung hinsichtlich der Datenübermittlungen gemäß § 7 Abs. 5 Übergangsbestimmung hinsichtlich der Datenübermittlungen gemäß Paragraph 7, Absatz 5
- § 26 Vollziehung