AT · AllgStrSchV 2020
Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020
Содержание
- § 0
- 1. Hauptstück Ziel, Geltungsbereich, Umsetzungshinweis und Begriffsbestimmungen
- § 1 Ziel, Geltungsbereich
- § 2 Umsetzungshinweis
- § 3 Begriffsbestimmungen
- 2. Hauptstück Dosisbegrenzung
- § 4 Dosisgrenzwerte für die berufliche Exposition
- § 5 Gesondert zugelassene Expositionen
- § 6 Dosisgrenzwerte für die Exposition der Bevölkerung
- 1. Hauptstück Bewilligungs- und Meldebestimmungen
- § 7 Ausnahmen von der Bewilligungspflicht
- § 8 Ausnahmen von der Meldepflicht
- § 9 Gemeinsame Bewilligungsverfahren
- § 10 Antragsunterlagen
- 2. Hauptstück Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien
- § 11 Betroffene Tätigkeitsbereiche
- § 12 Verfahren zur Dosisabschätzung und Ermittlung der Aktivitätskonzentration
- § 13 Aufgaben und Verpflichtungen der ermächtigten Überwachungsstellen gemäß § 129 StrSchG 2020 Aufgaben und Verpflichtungen der ermächtigten Überwachungsstellen gemäß Paragraph 129, StrSchG 2020
- § 14 Aktivitätskonzentrationen, bei deren Überschreitung eine Abschätzung der Exposition der Bevölkerung zu veranlassen ist
- § 15 Meldebestimmungen
- § 16 Dosisbeschränkung für Expositionen durch Rückstände
- § 17 Neuerliche Abschätzungen und Ermittlungen gemäß den §§ 24 bis 26 StrSchG 2020 Neuerliche Abschätzungen und Ermittlungen gemäß den Paragraphen 24 bis 26 StrSchG 2020
- § 18 Erheblich erhöhte Exposition im Sinne des § 27 StrSchG 2020 Erheblich erhöhte Exposition im Sinne des Paragraph 27, StrSchG 2020
- 3. Hauptstück Verbraucherprodukte
- § 19 Antragsunterlagen
- § 20 Höchstzulässige Dosisleistung
- 4. Hauptstück Bauartzugelassene Geräte
- § 21 Höchstzulässige Dosisleistungs- und Aktivitätswerte
- § 22 Antragsunterlagen
- § 23 Bauartschein
- § 24 Meldepflichten der Inhaberin/des Inhabers einer Bauartzulassung
- § 25 Meldepflichten der Verwenderin/des Verwenders eines bauartzugelassenen Gerätes
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 26 Geltungsbereich
- § 27 Gefährliche radioaktive Quellen und hoch radioaktive umschlossene Quellen
- § 28 Kennzeichnung von radioaktiven Quellen
- § 29 Informationen über radioaktive Quellen
- § 30 Maßnahmen zur Sicherung von radioaktiven Quellen
- § 31 Abschirmung von Räumen und Funktionseinheiten
- § 32 Lagerung von radioaktiven Quellen
- § 33 Verbringung von umschlossenen radioaktiven Quellen in und aus Drittstaaten
- § 34 Weitergabe von radioaktiven Quellen
- 2. Abschnitt Umschlossene radioaktive Quellen
- § 35 Meldepflichten
- § 36 Dichtheitsprüfungen, undichte Quellen
- § 37 Strahlenvorrichtungen
- § 38 Betrieb von Strahlenvorrichtungen
- § 39 Handhabung von umschlossenen radioaktiven Quellen
- 3. Abschnitt Hoch radioaktive umschlossene Quellen
- § 40 Allgemeine Bestimmungen
- § 41 Kontrolle und Wartung von hoch radioaktiven umschlossenen Quellen
- § 42 Aufzeichnungspflichten
- 4. Abschnitt Offene radioaktive Stoffe
- § 43 Aufzeichnungspflichten
- § 44 Handhabung
- § 45 Schutz gegen Kontamination und Inkorporation
- § 46 Überprüfen auf Kontamination, Dekontaminierung
- § 47 Erforderliche Arbeitsplatztype
- § 48 Arbeitsplätze der Type C
- § 49 Arbeitsplätze der Type B
- § 50 Arbeitsplätze der Type A
- 1. Abschnitt Nicht-medizinische Röntgeneinrichtungen
- § 51 Allgemeine Bestimmungen
- § 52 Anforderungen
- § 53 Betriebsvorschriften
- § 54 Bestimmungen für Vollschutzeinrichtungen
- 2. Abschnitt Nicht-medizinische Teilchenbeschleuniger
- § 55 Allgemeine Bestimmungen
- § 56 Anforderungen
- § 57 Betriebsvorschriften
- 7. Hauptstück Forschungsreaktoren
- § 58 Betriebsorganisation
- § 59 Betriebsvorschriften
- § 60 Managementsystem, Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der Sicherheitskultur
- § 61 Sicherheitsbericht, anlageninterner Notfallplan, Notfallübungen
- § 62 Periodische Sicherheitsüberprüfungen
- § 63 Aus- und Fortbildung von Reaktorpersonal
- § 64 Informationspflichten
- § 65 Stilllegungskonzept, finanzielle Vorsorge für die Stilllegung
- § 66 Aufzeichnungs- und Meldepflichten
- 8. Hauptstück Entsorgungsanlagen
- § 67 Allgemeine Bestimmungen zur sicheren Handhabung von radioaktiven Abfällen
- § 68 Betriebsorganisation und Betriebsvorschriften
- § 69 Integriertes Managementsystem, Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der Sicherheitskultur
- § 70 Sicherheitsbericht, anlageninterner Notfallplan, Notfallübungen
- § 71 Aus- und Fortbildung des Personals
- § 72 Informationspflichten
- § 73 Stilllegungskonzept
- § 74 Aufzeichnungs- und Meldepflichten
- § 75 Elektronische Datenbank und Betriebsbericht
- § 76 Weiterverwendung von radioaktiven Materialien, Beseitigung als konventioneller Abfall
- 9. Hauptstück Schutz von Einzelpersonen der Bevölkerung bei Tätigkeiten unter normalen Bedingungen
- § 77 Ableitungen
- 10. Hauptstück Notfallvorsorge bei Tätigkeiten
- § 78 Sicherheitsanalyse, Notfallplan, Notfallübungen
- 11. Hauptstück Strahlenschutzbeauftragte
- § 79 Ausbildung im medizinischen Bereich
- § 80 Ausbildung im nicht-medizinischen Bereich
- § 81 Ausbildung im Bereich von Forschungsreaktoren oder Entsorgungsanlagen
- § 82 Fortbildung
- § 83 Abweichungen von den Ausbildungserfordernissen
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 84 Allgemeine Maßnahmen zum Schutz von Arbeitskräften
- § 85 Strahlenschutzunterweisungen
- § 86 Arbeitsanweisungen
- § 87 Strahlenschutzmittel
- § 88 Kategorien strahlenexponierter Arbeitskräfte
- 2. Abschnitt Ärztliche Untersuchungen
- § 89 Eignungsuntersuchung
- § 90 Kontrolluntersuchung
- § 91 Sofortuntersuchung
- § 92 Ärztliches Zeugnis
- § 93 Verrechnung der Kosten
- § 94 Pflichten der Bewilligungsinhaberin/des Bewilligungsinhabers und der Genehmigungsinhaberin/des Genehmigungsinhabers
- § 95 Aufzeichnungen über ärztliche Untersuchungen
- § 96 Aus- und Fortbildungen für Ärztinnen/Ärzte, die ärztliche Untersuchungen durchführen
- 3. Abschnitt Dosisermittlung
- § 97 Pflichten der Bewilligungsinhaberin/des Bewilligungsinhabers und der Genehmigungsinhaberin/des Genehmigungsinhabers
- § 98 Ermittlung der externen Dosis
- § 99 Ermittlung der internen Exposition
- § 100 Ausnahme von der individuellen Dosisermittlung
- § 101 Ermittlung der Dosis bei unfallbedingter Exposition
- § 102 Ergebnisse der Dosisermittlung
- § 103 Festlegung einer Ersatzdosis oder Bestätigung der Dosis
- 4. Abschnitt Kontroll- und Überwachungsbereiche
- § 104 Kriterien für Kontroll- und Überwachungsbereiche
- § 105 Anforderungen an Kontroll- und Überwachungsbereiche
- § 106 Zutritt von Personen, die keine strahlenexponierten Arbeitskräfte sind, zu Kontroll- und Überwachungsbereichen
- § 107 Radiologische Überwachung der Arbeitsplätze
- § 108 Strahlenanwendungsräume
- 13. Hauptstück Schutz von strahlenexponierten Arbeitskräften bei der Beförderung von radioaktiven Materialien
- § 109 Dosisermittlung und ärztliche Untersuchungen
- 14. Hauptstück Freigabe von radioaktiven Materialien aus der regulatorischen Kontrolle
- § 110 Bewilligungsbestimmungen
- § 111 Voraussetzung für die Erteilung einer Freigabebewilligung
- § 112 Vorschriften für die Inhaberin/den Inhaber einer Freigabebewilligung
- § 113 Freigabe von Rückständen aus meldepflichtigen Tätigkeiten
- § 114 Freigabe von Amts wegen
- § 115 Entsorgung von Rückständen als radioaktiver Abfall
- 15. Hauptstück Sammlung und temporäre Lagerung von radioaktiven Abfällen
- § 116 Sammlung und temporäre Lagerung von radioaktiven Abfällen
- 1. Hauptstück Externe Arbeitskräfte
- § 117 Pflichten der Bewilligungsinhaberin/des Bewilligungsinhabers und der Genehmigungsinhaberin/des Genehmigungsinhabers
- § 118 Führen von Strahlenschutzpässen
- 2. Hauptstück Berufliche Exposition des fliegenden Personals durch kosmische Strahlung
- § 119 Dosisabschätzung für das fliegende Personal
- § 120 Dosisermittlung für das fliegende Personal
- § 121 Information des fliegenden Personals
- § 122 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- 4. Teil Bestehende Expositionssituationen
- § 123 Referenzwert für die Exposition durch Gammastrahlung aus Bauprodukten
- 1. Hauptstück Strahlenschutzpass
- § 124 Administration von Strahlenschutzpässen
- 2. Hauptstück Abgabe von radioaktiven Abfällen zur Entsorgung
- § 125 Abgabe von radioaktiven Abfällen zur Entsorgung
- 6. Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 126 Verweisungen
- § 127 Übergangsbestimmungen
- § 128 Inkrafttreten, Außerkrafttreten