AT · FMaG 2016
Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz
Содержание
- § 0
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Grundlegende Anforderungen
- § 3a Möglichkeit für Verbraucher und andere Endnutzer bestimmte Kategorien oder Klassen von Funkanlagen ohne Ladenetzteile zu erwerben
- Zweiter Abschnitt Pflichten der Wirtschaftsakteure
- § 4 Pflichten der Hersteller
- § 5 Pflichten der Bevollmächtigten
- § 6 Pflichten der Einführer
- § 7 Pflichten der Händler
- § 8 Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
- § 9 Identifizierung der Wirtschaftakteure
- Dritter Abschnitt Konformität von Funkanlagen
- § 10 Vermutung der Konformität von Funkanlagen
- § 11 Konformitätsbewertungsverfahren
- § 12 EU-Konformitätserklärung
- § 13 Formal fehlende Konformität
- § 14 Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
- § 15 Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung, der Kennnummer der Konformitätsbewertungsstelle und der Registrierungsnummer
- § 16 Bereitstellung von Informationen über die Konformität von Kombinationen aus Funkanlagen und Software
- § 17 Technische Unterlagen
- Vierter Abschnitt Konformitätsbewertungsstellen
- § 18 Notifizierende Behörde
- § 19 Notifizierungsverfahren
- § 20 Pflichten der Konformitätsbewertungsstelle in Bezug auf ihre Tätigkeit
- § 21 Meldepflichten der Konformitätsbewertungsstelle
- § 22 Beschwerden gegen eine Entscheidung der Konformitätsbewertungsstelle
- Fünfter Abschnitt Inverkehrbringen, Bereitstellung, Inbetriebnahme, Einfuhr, Nutzung und freier Verkehr von Funkanlagen
- § 23 Inverkehrbringen und Bereitstellung
- § 24 Inbetriebnahme und Nutzung von Funkanlagen
- § 25 Freier Verkehr von Funkanlagen
- Sechster Abschnitt Behörden und Aufsichtsrechte
- § 26 Behörden
- § 27 Aufsicht
- § 28 Aufsichtsmaßnahmen
- § 29 Vorläufige Aufsichtsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr
- § 30 Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 31 Technische und administrative Prüfungen
- § 32 Ermächtigung zum internationalen Datenaustausch
- § 33 Gebühren
- Siebenter Abschnitt Verwaltungsstrafbestimmungen
- § 35 Verwaltungsstrafbestimmungen
- Achter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 36 Übergangsbestimmungen
- § 37 Verweisungen
- § 38 Verlautbarungen
- § 39 Vollziehung
- § 40 Inkrafttreten
- § 41 Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften