AT · Berücksichtigung von Berufspraxiszeiten
Berücksichtigung von Berufspraxiszeiten für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst
Содержание
- § 0
- § 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 2 Anrechnung von Zeiten einer vorgeschriebenen Berufspraxis
- § 3 Anrechnung von Zeiten einer zusätzlichen Berufspraxis für die Verwendung in fachtheoretischen oder fachpraktischen Unterrichtsgegenständen und in allgemein bildenden Unterrichtsgegenständen (Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger)
- § 4 Anrechnung von Berufspraxiszeiten für Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums im Bereich der Allgemeinbildung (§ 38 Abs. 2 und 7 VBG) Anrechnung von Berufspraxiszeiten für Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums im Bereich der Allgemeinbildung (Paragraph 38, Absatz 2, und 7 VBG)
- § 5 Anrechnung von Zeiten einer Unterrichts- bzw. Lehrtätigkeit
- § 6 Anrechnung zusätzlicher Vordienstzeiten
- § 7 Inkrafttreten