AbfallBPV · Abfallbehandlungspflichten
§ 12 AbfallBPVAnforderungen an die Behandlung von ammoniakhaltigen Kühlgeräten
2. Abschnitt Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Bei ammoniakhaltigen Absorberkühlgeräten ist die Chrom-VI-haltige Ammoniaklösung in einer geschlossenen Anlage zu isolieren. Für die Behandlung in der Stufe 2 gelten die Vorgaben gemäß § 11 und Anhang 1 (Behandlungsstufe 2).