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Erlassung eines Heimarbeitstarifs für He · Erlassung eines Heimarbeitstarifs für Heimarbeiter/innen in der Kettenstichstickerei

§ 2 Erlassung eines Heimarbeitstarifs für HeWirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer

H 11/2016/V/33/1

ДействуетОфициальный текст

Dieser Heimarbeitstarif tritt gemäß § 35 Abs. 1 des Heimarbeitsgesetzes für alle ab dem 1. Jänner 2017 von den Heimarbeiter/innen ausgeführten Aufträge (Heimarbeiten) in Kraft und gilt bis zu einer Aufhebung oder Abänderung gemäß § 36 Abs. 1 Heimarbeitsgesetz 1960.