AT · APAG
Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz
Содержание
- § 0
- 1. Teil Allgemeines
- § 1 Gegenstand und Zweck
- § 2 Begriffsbestimmungen
- 2. Teil Organisation
- § 3 Errichtung der Abschlussprüferaufsichtsbehörde
- § 4 Aufgaben und Befugnisse der APAB
- § 5 Organe
- § 6 Vorstand
- § 7 Aufgaben des Vorstandes
- § 8 Ende der Funktion als Vorstand
- § 9 Aufsichtsrat
- § 10 Sitzungen und Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates
- § 11 Aufgaben des Aufsichtsrates
- § 12 Qualitätsprüfungskommission
- § 13 Anhörungsrechte der Qualitätsprüfungskommission
- § 14 Aufsicht über die APAB
- § 15 Personal
- § 16 Haftung für die Tätigkeit der APAB
- § 17 Geheimhaltungspflicht und Schutz personenbezogener Daten
- § 18 Budget
- § 19 Jahresabschluss
- § 20 Kosten der Aufsicht
- § 21 Finanzierung
- § 22 Rücklage für unvorhergesehene Belastungen
- 1. Abschnitt Qualitätssicherung
- § 23 Regelungen für die interne Qualitätssicherung
- 2. Abschnitt Qualitätssicherungsprüfungen
- § 24 Gegenstand von Qualitätssicherungsprüfungen
- § 25 Intervalle der Qualitätssicherungsprüfungen
- § 26 Qualitätssicherungsprüfer
- § 27 Prüfungsgesellschaften als Qualitätssicherungsprüfer
- § 28 Qualifizierte Assistenten
- § 29 Bestellung des Qualitätssicherungsprüfers
- § 30 Unabhängigkeit des Qualitätssicherungsprüfers
- § 31 Honorierung der Qualitätssicherungsprüfung
- § 32 Vorzeitige Beendigung der Qualitätssicherungsprüfung
- § 33 Mitwirkungspflichten
- § 34 Prüfbericht
- § 35 Bescheinigung
- § 36 Vorläufige Bescheinigung
- § 37 Bescheinigung bei Wiederaufnahme
- § 38 Anordnung von Maßnahmen
- § 39 Versagung der Bescheinigung
- § 40 Widerruf der Bescheinigung
- § 41 Entzug der Bescheinigung
- § 42 Erlöschen der Bescheinigung
- 3. Abschnitt Inspektionen
- § 43 Gegenstand von Inspektionen
- § 44 Intervalle von Inspektionen
- § 45 Anzeigepflichten von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften von Unternehmen von öffentlichem Interesse
- § 46 Bestellung von Inspektoren
- § 47 Umfang der Inspektion
- § 48 Informationsrecht
- § 49 Maßnahmen
- § 50 Inspektionsbericht
- 4. Abschnitt Konzernabschlussprüfungen und Prüfungen der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung
- § 51 Informationspflichten bei Konzernabschlussprüfungen und Prüfungen der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung
- 5. Abschnitt Registrierung
- § 52 Öffentliches Register
- § 53 Registrierung von Abschlussprüfern
- § 54 Registrierung von Prüfungsgesellschaften
- 6. Abschnitt Transparenzbericht
- § 55 Jährlicher Transparenzbericht
- 7. Abschnitt Fortbildung
- § 56 Kontinuierliche Fortbildung
- Standardsetzung
- § 57 Berufsgrundsätze und Prüfungsstandards
- 9. Abschnitt Meldepflichten
- § 58 Meldepflicht bei Abberufung und Rücktritt
- § 59 Meldepflichten für Marktüberwachung und Finanzierung
- § 60 Meldepflichten von Interessenvertretungen
- 10. Abschnitt Untersuchungen
- § 61 Untersuchungsbefugnisse
- 11. Abschnitt Sanktionen
- § 62 Sanktionsbefugnisse
- § 63 Bemessung von Sanktionen
- § 64 Bekanntmachung von Sanktionen
- § 65 Geldstrafen
- § 66 Meldung von Verstößen
- § 67 Europäischer Informationsaustausch von Sanktionen
- Marktüberwachung
- § 68 Überwachung der Qualität und des Wettbewerbs auf dem Markt
- 1. Abschnitt EU-Abschlussprüfer und EU-Prüfungsgesellschaften
- § 69 Zulassung von EU-Abschlussprüfern
- § 70 Anerkennung von EU-Prüfungsgesellschaften
- 2. Abschnitt Europäische Kooperation
- § 71 Meldung zum Wegfall der Bescheinigung
- § 72 Zusammenarbeit mit den anderen zuständigen Stellen der Europäischen Union und den zuständigen Stellen der anderen EWR-Vertragsstaaten
- § 73 Gegenseitige Anerkennung der mitgliedstaatlichen oder EWR-vertragsstaatlichen Regelungen
- 3. Abschnitt Drittstaaten-Abschlussprüfer und Drittstaaten-Prüfungsgesellschaften
- § 74 Zulassung von Drittstaaten-Abschlussprüfern
- § 75 Drittstaaten-Abschlussprüfer von in Österreich börsenotierten Unternehmen aus einem Drittstaat
- § 76 Drittstaaten-Prüfungsgesellschaften von in Österreich börsenotierten Unternehmen aus einem Drittstaat
- § 77 Ausnahmen bei Gleichwertigkeit
- 4. Abschnitt Kooperation mit Drittstaaten
- § 78 Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Drittstaaten
- 4. Teil Schluss- und Übergangsbestimmungen
- § 79 Mitteilungen an die Europäische Kommission
- § 80 Wechselseitige Hilfeleistungspflichten
- § 81 Sprachliche Gleichbehandlung
- § 82 Verhältnis zu anderen Bundesgesetzen
- § 83 Gebühren- und Abgabenbefreiung
- § 84 Übergangsbestimmungen
- § 85 Inkrafttreten
- § 86 Außerkrafttreten
- § 87 Vollziehung