AIFM-MV · Alternative Investmentfonds Manager-Meldeverordnung
§ 4 AIFM-MVMeldeformat
Ist erstmals auf Meldungen zum Stichtag 31. Dezember 2015 anzuwenden (vgl. § 5).
Die Meldungen sind im Extensible Markup Language (XML) – Format zu übermitteln. Die Meldungen sind anhand der XML Schema Definition (XSD) – Vorgaben der FMA zu erstellen.