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AT · ÄAO 2015

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015

Действует51 статейТекст проверен 24.10.2026

Содержание

  1. § 0
  2. 1. Abschnitt Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen
  3. § 1 Regelungsgegenstand und Umsetzung von Gemeinschaftsrecht
  4. § 2 Sprachliche Gleichbehandlung
  5. § 3 Begriffsbestimmungen
  6. § 4 Ethische Grundhaltung
  7. § 5 Verweise
  8. 2. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen für die fachärztliche Ausbildung
  9. § 5a Umfang der Ausbildung
  10. § 6 Definition und grundlegende Inhalte der Basisausbildung für die Qualifikation in den Sonderfächern
  11. § 7 Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung
  12. § 8 Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsdienste
  13. § 9 Anrechnungen auf die Ausbildungszeit
  14. 3. Abschnitt Erfordernisse für die Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin
  15. § 10 Ziel der Ausbildung
  16. § 11 Ausbildung in Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen und Lehrambulatorien
  17. § 13 Fachgebiete, die durch eine Konsiliarfachärztin/einen Konsiliarfacharzt vermittelt werden können
  18. 4. Abschnitt Erfordernisse für die Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt eines Sonderfaches, ausgenommen Allgemeinmedizin und Familienmedizin
  19. § 15 Sonderfächer und Definition der Aufgabengebiete, ausgenommen Allgemeinmedizin und Familienmedizin
  20. § 16 Ziel der Ausbildung
  21. § 18 Sonstige Ausbildungserfordernisse
  22. § 18a Sonderfächer, deren Ausbildungsinhalte zur Gänze in Lehrgruppenpraxen und Lehrambulatorien vermittelt werden können
  23. 5. Abschnitt Erfolgsnachweis über die praktische Ausbildung
  24. § 19 Rasterzeugnisse als Bestandteile des Erfolgsnachweises
  25. § 20 Information der Turnusärztin/des Turnusarztes
  26. § 21 Ausbildungsplan
  27. § 22 Evaluierungsgespräch
  28. § 23 Ausstellung und Bestätigung durch den Ausbildungsverantwortlichen
  29. § 24 Anmerkungen
  30. 6. Abschnitt Bezeichnung und Berechtigungsumfang
  31. § 25 Führung ärztlicher Berufsbezeichnungen
  32. § 26 Fachärztlicher Berufsberechtigungsumfang
  33. Visitationen
  34. § 26a Zweck und Arten der Visitationen
  35. § 26b Auswahl der Einrichtung
  36. § 26c Teilnahme an einer Visitation
  37. § 26d Organisation der Visitation
  38. § 26e Visitationsbericht
  39. § 26f Visitation von Ausbildungsstätten gemäß §§ 12, 12a, 13 und 38 ÄrzteG 1998 Visitation von Ausbildungsstätten gemäß Paragraphen 12, 12 a, 13 und 38 ÄrzteG 1998
  40. § 26g Verschwiegenheitspflicht
  41. § 26h Jährlicher Bericht
  42. § 26i Aufbewahrungspflicht
  43. 8. Abschnitt Übergangsbestimmungen
  44. § 27 Abschluss begonnener Ausbildungen
  45. § 28 Fachärztliche Berufsberechtigung und Führung von Facharztbezeichnungen für in dieser Verordnung nicht mehr vorgesehene Sonderfächer
  46. § 29 Fachärztliche Berufsberechtigung und Führung von geänderten Facharztbezeichnungen
  47. § 30 Fachärztliche Berufsberechtigung und Führung der Facharztbezeichnung Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
  48. § 31 Fachärztliche Berufsberechtigung und Führung von Facharztbezeichnungen im Sonderfachbereich Innere Medizin, die bisherige Additivfächer integrieren
  49. § 32 Fachärztliche Berufsberechtigung und Führung von Facharztbezeichnungen bei Umwandlung von Additivfächern in Sonderfächer
  50. § 33 Fachärztliche Berufsberechtigung und Führung von Facharztbezeichnungen, die sich aus zwei bisherigen Facharztbezeichnungen ergeben
  51. § 34 Fachärztliche Berufsberechtigung und Führung der Facharztbezeichnung Orthopädie und Traumatologie
  52. § 35 Eintragung neuer Facharztbezeichnung in die Ärzteliste
  53. § 36 Weitere ärztliche Ausbildung nach bereits erlangter selbständiger allgemeinärztlicher oder fachärztlicher Berufsberechtigung
  54. § 37 Übergangsbestimmung für Mangelfachregelungen
  55. § 38 Übergangsbestimmungen für Ausbildungsstätten, Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen und Lehrambulatorien
  56. § 38a Übergangsbestimmung zur 4. ÄAO 2015-Novelle
  57. § 38b Übergangs- und Schlussbestimmung zur 5. ÄAO 2015-Novelle
  58. § 38c Übergangsbestimmungen zur 7. ÄAO 2015-Novelle
  59. 9. Abschnitt Schlussbestimmung
  60. § 39 Inkrafttreten; Außerkrafttreten