AT · ÄAO 2015
Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015
Содержание
- § 0
- 1. Abschnitt Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen
- § 1 Regelungsgegenstand und Umsetzung von Gemeinschaftsrecht
- § 2 Sprachliche Gleichbehandlung
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Ethische Grundhaltung
- § 5 Verweise
- 2. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen für die fachärztliche Ausbildung
- § 5a Umfang der Ausbildung
- § 6 Definition und grundlegende Inhalte der Basisausbildung für die Qualifikation in den Sonderfächern
- § 7 Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung
- § 8 Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsdienste
- § 9 Anrechnungen auf die Ausbildungszeit
- 3. Abschnitt Erfordernisse für die Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin
- § 10 Ziel der Ausbildung
- § 11 Ausbildung in Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen und Lehrambulatorien
- § 13 Fachgebiete, die durch eine Konsiliarfachärztin/einen Konsiliarfacharzt vermittelt werden können
- 4. Abschnitt Erfordernisse für die Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt eines Sonderfaches, ausgenommen Allgemeinmedizin und Familienmedizin
- § 15 Sonderfächer und Definition der Aufgabengebiete, ausgenommen Allgemeinmedizin und Familienmedizin
- § 16 Ziel der Ausbildung
- § 18 Sonstige Ausbildungserfordernisse
- § 18a Sonderfächer, deren Ausbildungsinhalte zur Gänze in Lehrgruppenpraxen und Lehrambulatorien vermittelt werden können
- 5. Abschnitt Erfolgsnachweis über die praktische Ausbildung
- § 19 Rasterzeugnisse als Bestandteile des Erfolgsnachweises
- § 20 Information der Turnusärztin/des Turnusarztes
- § 21 Ausbildungsplan
- § 22 Evaluierungsgespräch
- § 23 Ausstellung und Bestätigung durch den Ausbildungsverantwortlichen
- § 24 Anmerkungen
- 6. Abschnitt Bezeichnung und Berechtigungsumfang
- § 25 Führung ärztlicher Berufsbezeichnungen
- § 26 Fachärztlicher Berufsberechtigungsumfang
- Visitationen
- § 26a Zweck und Arten der Visitationen
- § 26b Auswahl der Einrichtung
- § 26c Teilnahme an einer Visitation
- § 26d Organisation der Visitation
- § 26e Visitationsbericht
- § 26f Visitation von Ausbildungsstätten gemäß §§ 12, 12a, 13 und 38 ÄrzteG 1998 Visitation von Ausbildungsstätten gemäß Paragraphen 12, 12 a, 13 und 38 ÄrzteG 1998
- § 26g Verschwiegenheitspflicht
- § 26h Jährlicher Bericht
- § 26i Aufbewahrungspflicht
- 8. Abschnitt Übergangsbestimmungen
- § 27 Abschluss begonnener Ausbildungen
- § 28 Fachärztliche Berufsberechtigung und Führung von Facharztbezeichnungen für in dieser Verordnung nicht mehr vorgesehene Sonderfächer
- § 29 Fachärztliche Berufsberechtigung und Führung von geänderten Facharztbezeichnungen
- § 30 Fachärztliche Berufsberechtigung und Führung der Facharztbezeichnung Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
- § 31 Fachärztliche Berufsberechtigung und Führung von Facharztbezeichnungen im Sonderfachbereich Innere Medizin, die bisherige Additivfächer integrieren
- § 32 Fachärztliche Berufsberechtigung und Führung von Facharztbezeichnungen bei Umwandlung von Additivfächern in Sonderfächer
- § 33 Fachärztliche Berufsberechtigung und Führung von Facharztbezeichnungen, die sich aus zwei bisherigen Facharztbezeichnungen ergeben
- § 34 Fachärztliche Berufsberechtigung und Führung der Facharztbezeichnung Orthopädie und Traumatologie
- § 35 Eintragung neuer Facharztbezeichnung in die Ärzteliste
- § 36 Weitere ärztliche Ausbildung nach bereits erlangter selbständiger allgemeinärztlicher oder fachärztlicher Berufsberechtigung
- § 37 Übergangsbestimmung für Mangelfachregelungen
- § 38 Übergangsbestimmungen für Ausbildungsstätten, Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen und Lehrambulatorien
- § 38a Übergangsbestimmung zur 4. ÄAO 2015-Novelle
- § 38b Übergangs- und Schlussbestimmung zur 5. ÄAO 2015-Novelle
- § 38c Übergangsbestimmungen zur 7. ÄAO 2015-Novelle
- 9. Abschnitt Schlussbestimmung
- § 39 Inkrafttreten; Außerkrafttreten