AT · FinStrZG
Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz
Содержание
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- 2. Abschnitt Grundsätze
- § 3 Amts- und Rechtshilfe
- § 4 Zuständigkeit
- § 4a Durchführung von Amts- und Rechtshilfehandlungen
- § 4b Mitwirkung im Ausland; Rechtsstellung und zivilrechtliche Verantwortlichkeit
- § 4c Informationsaustausch ohne Ersuchen
- 3. Abschnitt Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/977
- § 5 Informationsersuchen und Bereitstellung von Informationen
- § 6 Ablehnung der Bereitstellung von Informationen
- § 7 Verwendung der übermittelten Daten
- § 8 Befugnisse der Abgabenbehörde
- 1. Unterabschnitt Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- § 8a Empfangsbestätigung
- § 8b Entscheidung über die Vollstreckung
- § 8c Rückgriff auf eine andere Ermittlungsmaßnahme
- § 8d Vollstreckung
- § 8e Übermittlung der Beweismittel
- § 8f Rechtsmittel
- 2. Unterabschnitt Anordnung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- § 8g Erlassung und Genehmigung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- § 8h Rechtsmittel
- 3. Unterabschnitt Bestimmte Ermittlungsmaßnahmen
- § 8i Vernehmung mittels technischer Einrichtung zur Wort- und Bildübertragung oder im Wege einer Telefonkonferenz Vernehmung mittels technischer Einrichtung zur Wort- und Bildübertragung oder, im Wege einer Telefonkonferenz
- § 8j Informationen über Konten und Depots
- § 8k Informationen über Bank- und sonstige Finanzgeschäfte
- § 8l Vorläufige Maßnahmen
- 1. Unterabschnitt Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten in Österreich
- § 9 Anzuwendendes Verfahrensrecht und Zuständigkeit
- § 10 Unzulässigkeit der Vollstreckung
- § 11 Vollstreckung
- § 12 Anrechnung geleisteter Zahlungen
- § 13 Ersatzfreiheitsstrafe
- § 14 Beendigung der Vollstreckung
- § 15 Erlös aus der Vollstreckung
- § 16 Unterrichtung des Entscheidungsstaats
- § 17 Kosten
- 2. Unterabschnitt Vollstreckung von österreichischen Entscheidungen in einem anderen Mitgliedstaat
- § 18 Voraussetzungen
- § 19 Übermittlung der Entscheidung
- § 20 Beendigung der Vollstreckung
- § 21 Folgen der Übermittlung
- 5. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 22 Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen
- § 23 Verweisungen
- § 24 Aufhebung des EU-FinStrVG
- § 24a Inkrafttreten
- § 25 Vollziehung