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AT · HSG 2014

Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014

Действует72 статейТекст проверен 24.10.2026

Содержание

  1. § 0
  2. 1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Geltungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. § 3 Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und Vertretungsstrukturen an den übrigen Bildungseinrichtungen
  6. 1. Abschnitt Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
  7. § 4 Aufgaben der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
  8. § 5 Rechte und Pflichten der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
  9. § 6 Evidenz der Mitglieder der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
  10. § 7 Infrastruktur der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
  11. § 8 Organe der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
  12. § 9 Bundesvertretung der Studierenden
  13. § 10 Vorsitzendenkonferenzen
  14. § 11 Aufgaben der Bundesvertretung der Studierenden
  15. 2. Abschnitt Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
  16. § 12 Mitglieder und Aufgaben der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
  17. § 13 Rechte und Pflichten der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
  18. § 14 Infrastruktur der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
  19. § 15 Organe der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
  20. § 16 Hochschulvertretung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
  21. § 17 Aufgaben der Hochschulvertretungen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
  22. § 18 Organe gemäß § 15 Abs. 2 Organe gemäß Paragraph 15, Absatz 2
  23. § 19 Studienvertretungen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
  24. § 20 Aufgaben der Studienvertretungen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
  25. § 21 Studierendenversammlung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
  26. § 22 Tätigkeitsberichte
  27. 3. Abschnitt Vertretung von Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
  28. § 23 Aufgaben der Hochschulvertretungen und Studienvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
  29. § 24 Rechte und Pflichten der Studierendenvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
  30. § 25 Infrastruktur der Studierendenvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
  31. § 26 Vertretungsstrukturen der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
  32. § 27 Aufgaben der Hochschulvertretungen der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
  33. § 28 Studienvertretung der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
  34. § 29 Aufgaben der Studienvertretung der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
  35. 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen über Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter
  36. § 30 Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter
  37. § 31 Rechtsfolgen der Tätigkeit als Studierendenvertreterin oder Studierendenvertreter
  38. § 32 Entsendung von Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertretern
  39. 2. Abschnitt Vorsitzende und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter
  40. § 33 Wahl, Abwahl und Rücktritt der oder des Vorsitzenden und der Stellvertreterinnen und Stellvertreter
  41. § 34 Bezeichnung der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter
  42. § 35 Aufgaben der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter
  43. 3. Abschnitt Organisatorische, wirtschaftliche und finanzielle Angelegenheiten
  44. § 36 Organisation der Verwaltung
  45. § 37 Wirtschaftsbetriebe
  46. § 38 Finanzierung
  47. § 39 Verteilung der Studierendenbeiträge
  48. § 40 Budgetierung und Bilanzierung
  49. § 41 Haushaltsführung
  50. § 42 Rechtsgeschäfte
  51. 1. Abschnitt Wahlen in die Organe
  52. § 43 Durchführung der Wahlen in die Organe
  53. § 44 Ausstellung einer Wahlkarte
  54. § 45 Stimmabgabe mit einer Wahlkarte
  55. § 46 Wahladministrationssystem
  56. § 47 Wahlberechtigte
  57. § 48 Wahlausschließungsgründe
  58. § 49 Wahlwerbende Gruppen und Zustellungsbevollmächtigte
  59. § 50 Zusammensetzung der Wahlkommissionen
  60. § 51 Aufgaben der Wahlkommissionen und Unterwahlkommissionen
  61. § 52 Wahlverfahren
  62. § 53 Zuweisung der Mandate für die Bundesvertretung und die Hochschulvertretungen
  63. § 54 Zuweisung der Mandate für die Studienvertretungen
  64. § 55 Erlöschen von Mandaten
  65. § 56 Einsprüche gegen die Wahl der Bundesvertretung
  66. § 57 Einsprüche gegen die Wahlen der Hochschulvertretungen und der Studienvertretungen
  67. § 58 Wahlwiederholung
  68. § 59 Konstituierung der Bundesvertretung, der Hochschulvertretungen und der Studienvertretungen
  69. § 60 Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung
  70. 2. Abschnitt Direkte Mitbestimmung der Mitglieder
  71. § 61 Antragsrecht
  72. § 62 Urabstimmung
  73. 5. Hauptstück Aufsicht und Kontrolle
  74. § 63 Aufsicht
  75. § 64 Kontrollkommission
  76. § 65 Aufgaben der Kontrollkommission
  77. § 66 Rechnungshofkontrolle
  78. 6. Hauptstück Verfahrens-, Übergangs- und Schlussbestimmungen
  79. § 67 Verfahrensbestimmungen
  80. § 68 Inkrafttreten
  81. § 69 Außerkrafttreten
  82. § 70 Übergangsbestimmungen
  83. § 71 Vollziehung