AT · HSG 2014
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014
Содержание
- § 0
- 1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und Vertretungsstrukturen an den übrigen Bildungseinrichtungen
- 1. Abschnitt Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
- § 4 Aufgaben der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
- § 5 Rechte und Pflichten der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
- § 6 Evidenz der Mitglieder der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
- § 7 Infrastruktur der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
- § 8 Organe der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
- § 9 Bundesvertretung der Studierenden
- § 10 Vorsitzendenkonferenzen
- § 11 Aufgaben der Bundesvertretung der Studierenden
- 2. Abschnitt Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
- § 12 Mitglieder und Aufgaben der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
- § 13 Rechte und Pflichten der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
- § 14 Infrastruktur der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
- § 15 Organe der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
- § 16 Hochschulvertretung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
- § 17 Aufgaben der Hochschulvertretungen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
- § 18 Organe gemäß § 15 Abs. 2 Organe gemäß Paragraph 15, Absatz 2
- § 19 Studienvertretungen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
- § 20 Aufgaben der Studienvertretungen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
- § 21 Studierendenversammlung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
- § 22 Tätigkeitsberichte
- 3. Abschnitt Vertretung von Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
- § 23 Aufgaben der Hochschulvertretungen und Studienvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
- § 24 Rechte und Pflichten der Studierendenvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
- § 25 Infrastruktur der Studierendenvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
- § 26 Vertretungsstrukturen der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
- § 27 Aufgaben der Hochschulvertretungen der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
- § 28 Studienvertretung der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
- § 29 Aufgaben der Studienvertretung der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen über Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter
- § 30 Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter
- § 31 Rechtsfolgen der Tätigkeit als Studierendenvertreterin oder Studierendenvertreter
- § 32 Entsendung von Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertretern
- 2. Abschnitt Vorsitzende und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter
- § 33 Wahl, Abwahl und Rücktritt der oder des Vorsitzenden und der Stellvertreterinnen und Stellvertreter
- § 34 Bezeichnung der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter
- § 35 Aufgaben der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter
- 3. Abschnitt Organisatorische, wirtschaftliche und finanzielle Angelegenheiten
- § 36 Organisation der Verwaltung
- § 37 Wirtschaftsbetriebe
- § 38 Finanzierung
- § 39 Verteilung der Studierendenbeiträge
- § 40 Budgetierung und Bilanzierung
- § 41 Haushaltsführung
- § 42 Rechtsgeschäfte
- 1. Abschnitt Wahlen in die Organe
- § 43 Durchführung der Wahlen in die Organe
- § 44 Ausstellung einer Wahlkarte
- § 45 Stimmabgabe mit einer Wahlkarte
- § 46 Wahladministrationssystem
- § 47 Wahlberechtigte
- § 48 Wahlausschließungsgründe
- § 49 Wahlwerbende Gruppen und Zustellungsbevollmächtigte
- § 50 Zusammensetzung der Wahlkommissionen
- § 51 Aufgaben der Wahlkommissionen und Unterwahlkommissionen
- § 52 Wahlverfahren
- § 53 Zuweisung der Mandate für die Bundesvertretung und die Hochschulvertretungen
- § 54 Zuweisung der Mandate für die Studienvertretungen
- § 55 Erlöschen von Mandaten
- § 56 Einsprüche gegen die Wahl der Bundesvertretung
- § 57 Einsprüche gegen die Wahlen der Hochschulvertretungen und der Studienvertretungen
- § 58 Wahlwiederholung
- § 59 Konstituierung der Bundesvertretung, der Hochschulvertretungen und der Studienvertretungen
- § 60 Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung
- 2. Abschnitt Direkte Mitbestimmung der Mitglieder
- § 61 Antragsrecht
- § 62 Urabstimmung
- 5. Hauptstück Aufsicht und Kontrolle
- § 63 Aufsicht
- § 64 Kontrollkommission
- § 65 Aufgaben der Kontrollkommission
- § 66 Rechnungshofkontrolle
- 6. Hauptstück Verfahrens-, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 67 Verfahrensbestimmungen
- § 68 Inkrafttreten
- § 69 Außerkrafttreten
- § 70 Übergangsbestimmungen
- § 71 Vollziehung