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AT · AIFMG

Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz

Действует73 статейТекст проверен 24.10.2026

Содержание

  1. § 0
  2. 1. Teil Geltungsbereich
  3. § 1
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. § 3 Bestimmung des AIFM
  6. § 3a Registrierung
  7. 2. Teil Konzessionierung von AIFM
  8. § 4 Bedingungen für die Aufnahme der Tätigkeit als AIFM
  9. § 5 Konzessionsantrag
  10. § 6 Konzessionsvoraussetzungen
  11. § 7 Anfangskapital und Eigenmittel
  12. § 8 Änderungen des Umfangs der Konzession
  13. § 9 Rücknahme und Erlöschen der Konzession
  14. 1. Abschnitt Allgemeine Anforderungen
  15. § 10 Allgemeine Grundsätze
  16. § 11 Vergütung
  17. § 12 Interessenkonflikte
  18. § 13 Risikomanagement
  19. § 14 Liquiditätsmanagement
  20. § 15 Anlagen in Verbriefungspositionen
  21. 2. Abschnitt Organisatorische Anforderungen
  22. § 16 Allgemeine Grundsätze
  23. § 17 Bewertung
  24. 3. Abschnitt Übertragung von Funktionen des AIFM
  25. § 18 Übertragung
  26. 4. Abschnitt
  27. § 19 Verwahrstelle
  28. 4. Teil Transparenzanforderungen
  29. § 20 Jahresbericht
  30. § 21 Informationspflichten gegenüber Anlegern
  31. § 22 Informationspflichten gegenüber den zuständigen Behörden
  32. 1. Abschnitt AIFM, die AIF mit Hebelfinanzierung verwalten
  33. § 23 Nutzung der Informationen durch die zuständigen Behörden, aufsichtsbehördliche Zusammenarbeit und Beschränkungen der Hebelfinanzierung
  34. 2. Abschnitt Pflichten von AIFM, die AIF verwalten, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen
  35. § 24 Geltungsbereich
  36. § 25 Mitteilung über den Erwerb bedeutender Beteiligungen und die Erlangung der Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen
  37. § 26 Offenlegungspflicht bei Erlangung der Kontrolle
  38. § 27 Besondere Bestimmungen hinsichtlich des Jahresberichts von AIF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen ausüben
  39. § 28 Zerschlagung von Unternehmen
  40. § 28a Voraussetzungen für das Pre-Marketing durch einen EU-AIFM
  41. 6. Teil Recht der EU-AIFM auf Vertrieb und Verwaltung von EU-AIF
  42. § 29 Vertrieb von Anteilen von EU-AIF in Österreich als Herkunftsmitgliedstaat des AIFM
  43. § 30 Vertrieb von Anteilen von EU-AIF in anderen Mitgliedstaaten durch einen in Österreich konzessionierten AIFM
  44. § 31 Vertrieb von Anteilen von EU-AIF aus anderen Mitgliedstaaten in Österreich durch einen in einem Mitgliedstaat zugelassenen AIFM
  45. § 32 Bedingungen für die Verwaltung von EU-AIF und die Erbringung von Dienstleistungen durch einen in Österreich konzessionierten AIFM
  46. § 33 Bedingungen für die Verwaltung von EU-AIF und die Erbringung von Dienstleistungen in Österreich durch AIFM mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
  47. § 33a Widerruf der getroffenen Vorkehrungen für den Vertrieb von Anteilen einiger oder aller EU-AIF durch einen in Österreich konzessionierten AIFM
  48. 7. Teil Spezifische Vorschriften in Bezug auf Drittländer
  49. § 34 Bedingungen für EU-AIFM, die Nicht-EU-AIF verwalten, die in den Mitgliedstaaten nicht vertrieben werden
  50. § 35
  51. § 36
  52. § 38 Bedingungen für den ohne Pass erfolgenden Vertrieb in Österreich von durch EU-AIFM verwalteten Nicht-EU-AIF
  53. § 39
  54. § 42
  55. § 47 Bedingungen für den ohne Pass in Österreich erfolgenden Vertrieb von AIF, die von Nicht-EU-AIFM verwaltet werden
  56. 8.Teil Vertrieb an Privatkunden
  57. § 48 Vertrieb von österreichischen AIF durch AIFM an Privatkunden und qualifizierte Privatkunden
  58. § 48a Einrichtungen für den Vertrieb an Privatkunden
  59. § 49 Vertrieb von EU-AIF aus anderen Mitgliedstaaten und Nicht-EU-AIF durch österreichische AIFM oder von AIF durch EU-AIFM mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder durch Nicht-EU-AIFM an Privatkunden und qualifizierte Privatkunden
  60. § 50 Vertriebsuntersagung
  61. § 51 Werbung
  62. § 52 Kostenloses Zur-Verfügung-Stellen von Prospekten, Rechenschaftsbericht und Halbjahresbericht
  63. § 53 Weiterverwendung von allgemeinen Bezeichnungen
  64. 1. Abschnitt Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe
  65. § 54 Benennung der zuständigen Behörde und ESAP-Sammelstelle
  66. § 55 Aufgaben der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten
  67. § 56 Befugnisse und Kosten der FMA
  68. § 57 Maßnahmen der FMA
  69. § 58 Form der Kommunikation mit der FMA – elektronische Übermittlung
  70. § 59 Befugnisse und Zuständigkeiten von ESMA
  71. § 60 Verwaltungsstrafen und Veröffentlichungen
  72. 2. Abschnitt Zusammenarbeit der verschiedenen zuständigen Behörden
  73. § 61 Verpflichtung zur Zusammenarbeit
  74. § 62 Übermittlung und Speicherung personenbezogener Daten
  75. § 63 Offenlegung von Informationen gegenüber Drittländern
  76. § 64 Austausch von Informationen in Bezug auf potenzielle Systemauswirkungen von AIFM-Geschäften
  77. § 65 Zusammenarbeit bei der Aufsicht
  78. § 66 Streitbeilegung
  79. 10. Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen
  80. § 67 Übergangsbestimmung
  81. § 68
  82. § 69
  83. § 70
  84. § 71 Verweise und Verordnungen
  85. § 71a Umsetzungshinweis
  86. § 72 Sprachliche Gleichbehandlung
  87. § 73 Vollziehung
  88. § 74 Inkrafttreten