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RLV 2013 · Rechnungslegungsverordnung 2013

§ 22 RLV 2013Erträge aus Transaktionen mit zurechenbarer Gegenleistung (Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit)

3. Abschnitt Anhangsangaben

ДействуетОфициальный текст

Ist erstmals für die Rechnungslegung des Finanzjahres 2013 anzuwenden (vgl. § 38 Abs. 1).

Die haushaltsführende Stelle hat die im Finanzjahr erfassten Erträge nach Ertragskategorien (Vergütungen, Erträge aus Mieten, Erträge aus der Verwertung öffentlicher Rechte, Erträge aus der Veräußerung von Material, Erträge aus Leistungen, Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen und geringwertigen Sachanlagen, sonstige wirtschaftliche Erträge) gesondert darzustellen. Sofern die sonstigen wirtschaftlichen Erträge mehr als 20 Prozent der gesamten wirtschaftlichen Erträge ausmachen, sind diese nach Subkategorien auf Kontenebene weiter aufzugliedern.