VwGVG · Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz
§ 6 VwGVGBefangenheit
1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
Mitglieder des Verwaltungsgerichtes, fachkundige Laienrichter und Rechtspfleger haben sich unter Anzeige an den Präsidenten der Ausübung ihres Amtes wegen Befangenheit zu enthalten.