VwGVG · Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz
§ 41 VwGVGAufschiebende Wirkung
2. Abschnitt Verfahren in Verwaltungsstrafsachen
Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde kann nicht ausgeschlossen werden.
VwGVG · Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz
2. Abschnitt Verfahren in Verwaltungsstrafsachen
Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde kann nicht ausgeschlossen werden.