Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Gestaltung des Hochschullehrganges zur h · Gestaltung des Hochschullehrganges zur hochschulischen Nachqualifizierung

§ 5 Gestaltung des Hochschullehrganges zur hKompetenzportfolio

ДействуетОфициальный текст

(1) Jede Antragstellerin bzw. jeder Antragsteller hat ihre bzw. seine Qualifikationen, die für die Erlangung einer Nachqualifizierung erforderlich sind, in einem Kompetenzportfolio zu dokumentieren. Darin sind insbesondere

1. erfolgreich absolvierte Lehramtsstudien,

2. erfolgreich absolvierte auf Lehramtsstudien aufbauende Studien zur Erlangung zusätzlicher Lehrbefähigungen,

3. erfolgreich absolvierte Universitäts- und Fachhochschulstudien,

4. erfolgreich absolvierte professionsorientierte Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen (Lehrgänge und Hochschullehrgänge an den Einrichtungen gemäß § 1 HG, Akademielehrgänge an den Vorgängerinstitutionen der Pädagogischen Hochschulen, Universitäts- und Fachhochschullehrgänge, Zusatzausbildungen für Sonderschullehrerinnen und -lehrer),

5. Führungstätigkeiten,

6. Projektbetreuungen,

7. einschlägige Veröffentlichungen sowie

8. sonstige für den Lehrberuf relevante Qualifikationen

anzuführen und deren Anerkennung auf den Hochschullehrgang zur hochschulischen Nachqualifizierung zu beantragen.

(2) Weiters sind an postsekundären Bildungseinrichtungen verfasste Bachelorarbeiten, Diplom-, Magister-, Masterarbeiten und Dissertationen bzw. Hausarbeiten sowie andere wissenschaftliche Arbeiten für die Anerkennung auf die Bachelorarbeit anzuführen.